Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 31 SGB VIII
Schwerpunkte
Die Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII ist eine aufsuchende Form der ambulanten Jugendhilfe und richtet sich an Menschen mit unterschiedlichen Problemhintergründen. Diese sind Familien in unterschiedlicher Formation, die sich in einer Krisensituation befinden, Unterstützung in Erziehungsaufgaben sowie in der Alltagsbewältigung annehmen möchten und am Prozess der Veränderung mitarbeiten wollen.
Die Hilfe ist zuallererst auf den Erhalt und die Wiederherstellung wesentlicher Funktionen der Familie gerichtet und soll die Entwicklungschancen der Kinder und die erzieherischen Fähigkeiten der Eltern fördern. Ihre Alltagseingebundenheit und die Vielfältigkeit ihrer Problemlagen erfordert von den Fachkräften Sensibilität. Empathie, Erfahrung und persönliche wie berufliche Reife. Voraussetzung für die familienorientierte Arbeit ist eine akzeptierende Haltung, eine an den Ressourcen des jeweiligen Einzelfalls orientierte Arbeitsweise sowie Strukturiertheit und Zielgerichtetheit des Hilfeprozesses
Ziele
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Hilfe zur Selbsthilfe für die Familie anbieten
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Eigenverantwortliches Handeln und Selbstwirksamkeit stärken
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Erlernen und Umsetzen alternativer Handlungsmöglichkeiten für Krisensituationen
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Stärkung der Erziehungskompetenz
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Sicherung und Verbesserung der materiellen Lebensbedingungen
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Erweiterung der persönlichen Kompetenzen im Umgang mit Behörden und Institutionen
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Sensibilisierung für die Gesundheitsvorsorge der Familie
Soziapädagogische Fachkräfte
Unser diverses, pädagogisches Team verfügt über umfangreiches und professionelles Fachwissen und ist in der Ausführung dieser Hilfe sehr erfahren und versiert.
Zu unserem Arbeitskonzept gehören regelmäßige Fallberatung und Supervision, Transparenz sowie verbindliche Dokumentations- und Kommunikationsstandards.
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Deutschland