Ambulantes Clearing
§ 27.2 SGB VIII
Zielgruppen
Das ambulante Clearing dient als Überprüfungsinstrument in einer unklaren und für das Jugendamt bedenklichen Situation, in der sich die Familie kurzfristig oder bereits länger befindet.
Das Ergebnis dieser Maßnahme beinhaltet die Abklärung der aktuellen Familiendynamik, dem möglichen Hilfebedarf und / oder die Einschätzung des Kindeswohls.
Schwerpunkte
Im zeitlich befristeten Rahmen (8 bis maximal 12 Wochen; abhängig vom zuständigen Jugendamt) werden entsprechend des Hilfeplanes Gespräche mit allen Familienmitgliedern geführt sowie deren Interaktion beobachtet. Darüber hinaus ist die Einbeziehung der Netzwerke Schulen, Kitas, Ärzt*innen und weiteren wichtigen Instanzen für die Einschätzung der Situation in der Familie notwendig.
Pädagogische Fachkräfte
Für das Clearing wird regelhaft ein Co-Team aus erfahrenen und qualifizierten sozialpädagogischen Fachkräften eingesetzt.
Zum Abschluss der Maßnahme erhält das Jugendamt einen ausführlichen Bericht, das Genogramm sowie die Ressourcenkarten der einzelnen Familienmitglieder. Bei Bedarf werden dem Jugendamt der Berliner Kinderschutzbogen sowie weitere Überprüfungsinstrumente zur Verfügung gestellt.
Kastanienallee 46
10119 Berlin
Deutschland