Begleiteter Umgang
§ 18.3 SGB VIII
Zielgruppen
Begleiteter Umgang ist die fachliche Begleitung eines Prozesses, in dem der Kontakt zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigten Elternteil angebahnt oder wiederhergestellt wird.
Schwerpunkte
In diesem Prozess geht es um die Bereitschaft der Bezugspersonen,
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wieder über das Kind miteinander ins Gespräch zu kommen und ihr Handeln Kind-orientiert auszurichten,
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den Konflikt der Erwachsenen nicht mit der Verantwortung für das Kind zu vermischen,
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die gemeinsame Verantwortung für das Kind zu übernehmen und schnellstmöglich Umfang und Ausgestaltung der Umgangskontakte eigenständig zu realisieren.
Langfristiges Ziel ist der unbeschwerte Umgang des Kindes zu beiden Elternteilen bzw. Bezugspersonen, ohne das es der Begleitung durch eine dritte Person bedarf.
Ablauf
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Ein Vorgespräch mit dem Auftraggebenden
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Individuelle Erstgespräche mit den Bezugspersonen
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Erst- und Einzelkontakte mit dem Kind
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Begleitete Besuchskontakte
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Reflexion der Besuchskontakte mit den Bezugspersonen
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Beratungsgespräche
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Auswertungsgespräch mit dem Auftraggebenden, den beteiligten Bezugspersonen und altersabhängig dem Kind
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Abschlussgespräch mit den Bezugspersonen und altersabhängig dem Kind
Individuelle Formen
Unterstützter Umgang
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Beratung und Hilfestellung zur Umgangsgestaltung
Begleiteter Umgang
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Beratung und Hilfestellung bei Kontaktanbahnung und Kontaktbegleitung
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Bei Entfremdung des Kindes vom Umgang suchenden Elternteil
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Bei konflikthaften Elternbeziehungen
Beaufsichtigter Umgang
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Ständige Anwesenheit des Umgangsbegleitenden ermöglichen Eltern-Kind-Kontakte
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Der Schutz des Kindes hat Priorität
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Beratung und Hilfestellung bei Kontakten in schwierigen Situationen
Pädagogische Fachkräfte
Die begleiteten Umgänge werden von erfahrenen Fachkräften angeboten, die sowohl im Bereich Kinderschutz als auch für der Beratung von strittigen Eltern ausgebildet sind. Je nach Bedarf werden die Fachkräfte in Co-Arbeit eingesetzt.
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