Familienrat
§27 i.V.m. §27.2 SGB VIII
Zielgruppen
Der Familienrat ist eine intensive Intervention. Er eignet sich für alle Familiensysteme mit unterschiedlichsten Ausprägungen, ihren Problematiken und den manchmal unlösbar erscheinenden Schwierigkeiten. Auch im Fall einer Kindeswohlgefährdung kann diese Maßnahme angezeigt sein.
Voraussetzung für das Gelingen ist sowohl die Mitwirkung der weiteren Familie insbesondere der Eltern / Sorgeberechtigten sowie die Bedarfsklärung bzw. die Sorgeformulierung der zuständigen Sozialarbeiter*in des Jugendamtes.
Ablauf
Der Familienrat wird durch den / die Koordinator*in des Trägers intensiv mit der Familie vorbereitet und sowohl vor und während der Durchführung angeleitet. Bei diesem Treffen werden in der Regel mehrere formulierte Problemfelder (Sorge genannt) bearbeitet.
Der Familienrat teilt sich am Tag der Veranstaltung in drei Phasen:
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Informationszeit (für alle am Prozess beteiligten Menschen und der/ die zuständige Sozialarbeiter*in des Jugendamtes)
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Privatzeit (nur für die Familie und von der Familie bestimmte Vertraute), in der die Problemfelder diskutiert werden und nach Lösungen gesucht wird
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Überprüfung und Ergebnisvorstellung (nur für die Familie und den/ die zuständige Sozialarbeiter*in des Jugendamtes)
Der von dem/ der zuständigen Sozialarbeiter*in angenommene Ergebnisplan des Familienrates ersetzt eine weitere Hilfeplanung. Wir beraten das Jugendamt und auch die Eltern gern einzelfallbezogen zur Geeignetheit der Intervention und geben im persönlichen Austausch weitere Informationen.
Pädagogische Fachkräfte
Der Familienrat wird ausschließlich von dafür qualifizierten, erfahrenen Fachkräften durchgeführt. Derzeit haben zwei Fachkräfte die Qualifizierung absolviert.
Kastanienallee 46
10119 Berlin
Deutschland