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Einzelfallhilfe, ambulante Eingliederungshilfe
§ 35 a SGB VIII

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Zielgruppen

Die ambulante Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII bietet ein Hilfsangebot für Kinder und Jugendliche (sowie deren Familien), bei denen eine seelische Behinderung droht oder bereits eingetreten ist. Dabei verstehen wir, eine (drohende) seelische Behinderung als kritisches Lebensereignis, aus dem Integrations- und / oder Interaktionsprobleme hervorgehen.

Dies betrifft Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit neurotischen, psychotischen, psychosomatischen Diagnosen und Persönlichkeitsstörungen. Dabei reichen die Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten nicht (mehr) aus, um diesen jungen Menschen die notwendige Erziehung und Förderung zu gewährleisten.

Unser Augenmerk in diesen Hilfen ist insbesondere auf den Teilhabe- und Integrationsaspekt ausgerichtet. Dieser zielt auf die Befähigung zur Kommunikation und Interaktion sowie insgesamt zur Persönlichkeitsentwicklung ab. Insgesamt geht es um die Erschließung und Ausbau von Ressourcen.

Ziele

  • (Wieder)Herstellung der Fähigkeit zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

  • Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung des jungen Menschen

  • Sicherung des Verbleibs von Kindern und Jugendlichen in der Herkunftsfamilie

  • Gesundheitliche Stabilisierung

  • Stabilisierung der psychischen Regulation des Erlebens und Verhaltens des Kindes / Jugendlichen

  • Erweiterung der Alltags- und Handlungskompetenz

  • Erlernen von Fähigkeiten zur Krisenbewältigung / Stärkung der Selbsthilfepotentiale

  • Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern und Familien

Kastanienallee 46
10119 Berlin
Deutschland

Nicole Wollny-Schwarz

      030 848560-220

      wollny-schwarz@leuchtturm-mitte.de

      030 848560-225

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