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SOZIALPÄDAGOGISCHE
FAMILIENHILFE
Diese Hilfeform richtet sich an personensorgeberechtigte Erwachsene und ihre im Haushalt lebenden Kinder und Jugendlichen. Die sozialpädagogische Familienhilfe wird auch zur Vorbereitung der Rückkehr des Kindes oder Jugendlichen aus einer betreuten Wohnform eingesetzt. Wesentlicher Inhalt ist dabei die ressourcenorientierte Beratung der Familie in ihrer Gesamtheit mit dem Ziel, sowohl die Entwicklungschancen der Kinder als auch die erzieherischen Kompetenzen der Erziehungsberechtigten so zu fördern, dass Konfliktsituationen und Alltagsanforderungen wieder eigenständig bewältigt werden können.
Gemeinsam werden die Ziele, der zeitliche Rahmen und die Dauer vereinbart oder festgelegt.
Wir haben Erfahrung mit:
• Familien mit Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten
• Familien mit Gewaltproblematik
• Familien mit Migrationshintergrund
• Familien mit lernbehinderten/behinderten Kindern oder Erwachsenen
• Familien mit Suchtproblematik
• Familien mit Generationskonflikten und Ablösungsschwierigkeiten
• Familien mit sehr kleinen Kindern (Bindungsstörungen)
• Familien mit Kindern, die ADS/ADHD haben
• Familien mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus
• Familien mit psychischen und organischen/chronischen Erkrankungen
• Kindeswohlgefährdung
Das Angebote basiert auf § 31 SGB VIII. Auf Wunsch können Sie hier auch unseren entsprechenden Flyer herunterladen.
Leuchtturm Mitte e.V.
Zehdenicker Straße 1
10119 Berlin
Telefon: 030 / 84 85 60-210 bzw. -220
Ansprechpartnerin: Angela Hatzinger, hatzinger@leuchtturm-mitte.de